Der Energieausweis für Gebäude ist vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos. Alle wesentlichen Kennzahlen in Bezug auf den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, Belüftung, Klimatisierung und Beleuchtung sind daraus ersichtlich. Auch die Möglichkeit der Nutzung erneuerbarer Energieträger wird untersucht.
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.
Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.
Weitere nützliche Informationen samt einer Erklärung der Begriffe im Energieausweis finden Sie unter dem Link der Energiebewusst Kärnten www.energiebewusst.at und dem Link zur Energieausweiserstellung in Österreich www.energieausweis.at.
Hier finden Sie eine Liste mit Energieausweisberechnern in Kärnten. Neben der in diesem Link der Energie bewusst Kärnten angeführten Firmenliste gibt es aber auch weitere befugte Firmen in Kärnten.
Der Folder der WKO bietet einen umfassenden Überblick mit wichtigen Informationen und können Sie diese im nachfolgenden Download nachlesen:
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